Köln (ots) – Tatsächlich kommen Unfälle mit E-Scootern seltener vor als gedacht
– zumindest im Vergleich mit Mopeds. Deshalb senkt die DEVK ab März deutlich die
Versicherungsbeiträge.
Aus dem Stadtbild sind sie kaum mehr wegzudenken: E-Scooter. Neben den
zahlreichen Verleihrollern nehmen auch die privaten Anschaffungen zu. Eine
Haftpflichtversicherung ist für E-Scooter Pflicht. Am 1. März beginnt das neue
Versicherungsjahr für alle Fahrer von Mopeds und Elektrokleinstfahrzeugen. Wer
seinen E-Scooter bei der DEVK absichert, kann sich freuen: Ab dem neuen
Verkehrsjahr bietet die Versicherung Privatbesitzern verbesserte Konditionen an.
E-Scooter-Fahrer ab 23 Jahre zahlen nur 28 Euro pro Versicherungsjahr anstatt
wie bisher 48 Euro. Das entspricht einer Ermäßigung von rund 42 Prozent. Für die
Altersgruppe zwischen 18 bis 22 Jahre gibt es einen Preisnachlass von rund 35
Prozent: statt 75 Euro zahlen Besitzer jährlich nur noch 49 Euro. Lediglich
Fahrer unter 17 Jahre zahlen wie bisher 99 Euro pro Versicherungsjahr, weil sie
ein höheres Unfallrisiko haben.
Sticker statt Nummernschild
Anders als bei Mopeds müssen Besitzer kein Blechschild an ihrem E-Scooter
anbringen, sondern nur einen Versicherungsaufkleber – gut sichtbar natürlich. Er
gilt bis Ende Februar 2021, dann wird ein neuer Sticker fällig. Den gibt es zum
Beispiel in jeder DEVK-Geschäftsstelle. Zusätzlich bietet die DEVK für
E-Scooter, die bis zu 2.500 Euro wert sind, eine Teilkaskoversicherung mit 150
Euro Selbstbeteiligung an. Sie schützt den Besitzer bei Schäden am eigenen
Fahrzeug – beispielsweise bei Diebstahl. Auch hier senkt die DEVK den Preis für
das kommende Versicherungsjahr: Fahrer zwischen 18 und 22 Jahren zahlen statt 50
Euro nur noch 40 Euro für die Teilkaskoversicherung. Für die jüngere
Altersklasse bis 17 Jahre bleibt der Beitrag von 50 Euro bestehen, ab 23 zahlen
Fahrer weiterhin 30 Euro.
Fahren schon ab 14, leihen erst ab 18 Jahre
Neben der Versicherungspflicht gelten noch weitere Regeln: Jugendliche dürfen
zum Beispiel schon ab 14 Jahren einen E-Scooter fahren, wenn er sich im privaten
Besitz befindet. Leihen können Teenies die praktischen Flitzer jedoch in der
Regel erst ab einem Alter von 18 Jahren – so steht es in den Nutzungsbedingungen
der meisten Verleihfirmen. Einen Führerschein brauchen Fahrer dagegen nicht.
Denn in Deutschland dürfen nur E-Scooter auf die Straße, die höchstens 20
Stundenkilometer schnell fahren und eine Betriebserlaubnis haben. Zugelassen
sind sie für Radwege und Straßen. Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und in von
Städten festgelegten Sperrzonen sind E-Scooter nicht erlaubt.
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Seit fast 135 Jahren legen Versicherte in Deutschland ihre Risiken des Alltags
vertrauensvoll in die Hände der DEVK Versicherungen. Von Eisenbahnern für
Eisenbahner gegründet kümmert sich die DEVK heute um bundesweit über 4 Millionen
Kunden mit mehr als 15,1 Millionen Risiken in allen Versicherungssparten.
Insgesamt krempeln rund 6.000 Mitarbeiter die Ärmel hoch, um schnell und
tatkräftig zu helfen. Zusätzlich sind die Sparda-Banken seit vielen Jahren
verlässlicher Partner. Nach der Anzahl der Verträge ist die DEVK Deutschlands
drittgrößter Hausrat- sowie fünftgrößter Pkw- und Haftpflichtversicherer.
Pressekontakt:
DEVK Versicherungen
Miriam Petersen
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Tel. 0221 757-1839
E-Mail: miriam.petersen@devk.de
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