Essen (ots) – Achtung bei Autoverkauf
Ein Autoverkauf ist für die meisten nichts Alltägliches und es können unter
anderem durch Unkenntnis der gesetzlichen Lage juristische Probleme der Haftung
entstehen – oder man erzielt schlichtweg keinen angemessenen Preis.
Schnell schätzt man den Wert seines Autos zu hoch oder niedrig ein oder vertraut
womöglich fliegenden Händler, die mit einem Kärtchen unter der Windschutzscheibe
den Kauf anpreisen und die stets viel zu niedrige Erlöse bieten.
Ebenso können gewiefte, meist gewerbliche Ankäufer geschickt den Zustand Ihres
Autos negativ darstellen und dergestalt den Preis massiv drücken.
Um sich vor dergleichen Undingbarkeiten zu schützen und den Höchstpreis beim
Verkauf des gebrauchten Fahrzeuges zu erzielen, gilt es einige Regeln beim
Autoverkauf zu beachten!
Wert ermitteln
Häufig verfügt man selber nicht über das richtige Riechorgan, um den korrekten
Wert seines Fahrzeuges zu erschnüffeln und genau zu beziffern. Da ist man besser
beraten, sich in Listen kundzutun oder Vergleichsfahrzeuge mit analogen
Spezifikationen auf dem Gebrauchtmarkt zu sichten.
Damit Sie geschwind eine neutrale Aussage hinsichtlich des Wertes Ihres Autos
erzielen, bietet die DAT (Deutsche Automobil-Treuhand) einen kostenlosen
Bewertungsservice online an – oder aber Sie investieren unter 10 EUR für eine
Auskunft über die allgemein anerkannte Schwacke-Liste, die Sie zur Vorlage auch
ausdrucken können.
Sie können auch – bei höherpreisigen Fahrzeugen – eine Fahrzeugbewertung von
einem Gutachter durchführen lassen. Diese werden gebührenpflichtig zum Beispiel
vom DEKRA, TÜV und vom ADAC durchgeführt.
Rein ist fein
Es sollte dafür gesorgt werden, dass das Fahrzeug optisch einen optimalen
Eindruck macht.
Dafür bietet sich der Vollservice einer Tankstelle oder Waschstraße für rund 100
– 150 EUR an oder aber man beauftragt seine oder des Nachbars Kinder für 20 EUR
mit einer gründlichen Komplettreinigung und Politur – man begibt sich damit
sicherlich nicht in den Bereich der illegalen Kinderarbeit, sondern erfreut die
Kinder mit einem Zusatztaschengeld und bringt Ihnen das Thema Autopflege nahe.
Der Kauf von Politur und Cockpit-Spray oder Polsterreiniger in einem
Autozubehörhandel rentiert sich dabei, zumal Sie dann für Ihr neues Auto stets
probates Reinigungsmaterial vorrätig haben. Auch eine Motorwäsche mit einem
Hochdruckstrahler kann den optischen Eindruck perfektionieren.
Vermeiden Sie jedoch aufdringliche Duftbäume oder andere olfaktorische
Verduftungsgründe in Ihrem Fahrzeuges: Der Käufer, der beispielsweise
Vanilleduft zutiefst hasst, wird sich in einer Vanillewolke sichtlich unwohl
fühlen und könnte den Duft negativ assoziieren: er wird geschwind verduften!
Ein gutes Foto betört
Nach der Reinigung und Politur des Autos fertigen Sie eine Serie von Fotos von
dem Auto an. Fotografieren Sie dabei auch den Innenraum, die Felgen, den
Kofferraum sowie z.B. einige Schäden (Lackschäden, kleine Beulen, etc.) und
fragen Sie auch ein anderes Familienmitglied oder Bekannte, welche Fotos das
Fahrzeug am vorteilhaftesten darstellen. Man selber hat oft einen verbrämten
Blick auf sein Auto und andere können neutraler beurteilen, welches Foto
wirklich vorteilhaft abbildet.
Wenn Sie kleine Beulen oder andere Schäden wahrheitsgemäß erwähnen, steigert
sich das Vertrauen des potentiellen Käufers in Ihre Aufrichtigkeit und minimiert
etwaige Schlaflosigkeit, da Sie nicht das Gewissen plagt.
Bestmöglicher Zustand beim Verkauf
Das bedeutet unter anderem, dass eventuelle Schäden am Auto zuvor behoben
werden.
Häufig lohnt sich eine ordnungsgemäße Instandsetzung des Fahrzeuges für den
Weiterverkauf, insbesondere wenn Sie diese mit Werkstattrechnungen belegen
können.
Vergessen Sie nicht, die Vorzüge Ihres Autos in Ihrer Offerte zu nennen, z.B.
aus erster Hand, Garagenfahrzeug oder regelmäßige Inspektionen. Nennen Sie die
Vorzüge Ihres Fahrzeuges stets zuerst, denn niemand beginnt das Lesen einer
Anzeige vom Schluss an.
Vergessen Sie nie, Sonderausstattungen und Extras Ihres Fahrzeuges zu nennen und
erwähnen Sie regelmäßige Inspektionen oder den Austausch von Verschleißteilen.
Händler meiden
KFZ-Händler bieten Ihnen meist einen Kaufpreis weit unter dem Wert Ihres Autos
an – meiden Sie deshalb gewerbliche Autohändler. Autohändler wollen vom
Weiterverkauf Ihres Fahrzeuges profitieren und zahlen nie den Höchstpreis, den
sie selber vom späteren Käufer verlangen. Das ist verständlich, denn der Profit
beziffert ihre Einnahmen. Warum sollten Sie diesen Profit nicht selber
amortisieren?
Es sei denn, Ihr altes Fahrzeug hat derart viele Schäden, dass Sie es an
Privatpersonen nicht guten Gewissens weiterverkaufen können. Wenn Sie um Schäden
an Ihrem Auto wissen und sich jedweder Verantwortung für diese Schäden entziehen
wollen, dann können Sie auch “fliegende, gewerbliche Händler” in Erwägung
ziehen. Jedoch dürfen Sie dabei keinen allzu hohen Obolus erwarten.
Lediglich bei Neukauf eines Fahrzeuges bieten Ihnen auch die Vertragshändler
einen angemessenen Ankaufspreis bzw. Eintauschpreis für Ihr Gebrauchtfahrzeug –
aber nur, weil sie sich deshalb die Nachlassprozente für einen Neuwagen sparen.
Oftmals erzielen Sie eine höhere Ersparnis bei Neuwagenkauf, wenn Sie Ihr
Altfahrzeug auf dem Privatmarkt verkaufen.
Nicht beirren lassen
Setzen Sie generell einen 20 bis 30% höheren Verkaufspreis als Verhandlungsbasis
an, als Sie zu erzielen suchen. So erreichen Sie Ihren Wunschverkaufspreis auch
mit einem Nachlass und Sie bieten dem Käufer die Option der Preisverhandlung.
Lassen Sie sich von Kaufinteressierten nicht negativ in Bezug auf Ihr Fahrzeug
beeinflussen, denn insbesondere “fliegende Händler” versuchen stets den
Kaufpreis immens zu drücken, indem sie nach (nicht vorhandenen) Fehlern suchen
oder minimale Schäden künstlich aufbauschen.
Aber richten Sie sich mit Ihrer Preisvorstellung dennoch nach anerkannten
Listen, denn keiner zahlt einen utopischen Preis für ein gebrauchtes Auto, nur
weil Ihnen dieses Fahrzeug “ans Herz gewachsen ist”. Genauso sollten Sie nicht
einem potentiellen Käufer, weil dieser Ihnen ans Herz gewachsen ist, einen
Spottpreis offerieren.
Fehler beim Privatverkauf vermeiden
Missachten sie keineswegs, irgendwelche Fehler oder Schäden im Kaufvertrag zu
nennen, denn auch als Privatverkäufer sind Sie haftbar für wissentlich nicht
genannte Schäden. So kann ein nicht (schriftlich) genannter Schaden, z.B. an den
Bremsen, bei einer Verunfallung schwerwiegende, juristische Folgen für Sie
haben. Und gegebenenfalls ist Ihr Wissen um den Schaden schnell eruierbar,
beispielsweise wenn Sie eine Werkstatt darauf aufmerksam gemacht hat oder Sie
Bekannten davon erzählt haben.
Sie könnten sich im Zweifelsfall der fahrlässigen Tötung strafbar machen, wenn
Sie bekannte technische oder Karosserieschäden nicht beim Verkauf nennen und
schriftlich fixieren.
Formalia nicht vergessen
Vergessen Sie nicht die Ab- bzw. Ummeldeformalia für Ihr Fahrzeug einzuhalten.
Wichtig ist die sichere Abmeldung des Fahrzeuges, denn solange das Fahrzeug auf
Ihre Versicherung läuft, müssen Sie im Zweifelsfall für etwaige Schäden
aufkommen.
Auch, wenn der Käufer versichert, er melde das Auto sofort um, so kann diesem
ein unvorhergesehenes Ereignis davon abhalten und er fährt mit Ihrer
Versicherung (versehentlich oder auch beabsichtigt) weiter. Melden Sie Ihr Auto
selber ab und bieten Sie ersatzweise Überführungskennzeichen an oder warten, bis
der Käufer mit seinen eigenen Kennzeichen kommt.
Musterkaufverträge für Privatpersonen sind frei im Internet downloadbar. Achten
Sie darauf, dass es sich um einen Kaufvertrag für Privatpersonen handelt, denn
als Gewerblicher müssen Sie zwei Jahre Garantie geben!
Geben Sie den KFZ-Brief erst nach der kompletten Zahlung aus der Hand: Denn, wer
den Brief in Händen hält, gilt als Eigentümer des Autos.
Für eine Probefahrt, die nicht verwehrt werden sollte, können Sie auch einen
kurzen Vertrag aufsetzen, dass im Falle eines Unfalles der Kaufinteressent für
die Selbstbeteiligungs- und Rückstufungskosten aufkommt. Achten Sie stets
darauf, sich den Führerschein und Ausweis des Fahrers zeigen zu lassen und
begleiten Sie den etwaigen Käufer bei der Probefahrt: So vermeiden Sie möglichen
Ärger!
Trennung schmerzt
Zwar kann die Trennung von Ihrem Auto schmerzen, aber lassen Sie sich nicht vom
Schmerz zu überhöhten Preisvorstellungen verleiten, denn ein Auto ist ein Auto
ist ein Auto, selbst wenn Sie dieses auf Rosen gebettet haben.
Auch dürfen Sie eine besondere Fürsorge, die Sie dem Fahrzeug zukommen lassen
haben, dem Käufer nahebringen, aber wenn Sie Ihr Auto auf den Namen “Jockel”
getauft haben, müssen Sie dies nicht zwingend dem Käufer mitteilen.
Sie dürfen wohl Ihr Fahrzeug lobpreisen, dass es Sie nie im Stich gelassen hat,
wenn dies denn der Wahrheit entspricht, denn Lügen haben kurze Beine – und mit
denen gehen Sie vielleicht künftig zu Fuß!
Und Tränen müssen nicht beim letzten Abschied vom innig geliebten Fahrzeug
fließen: Wahren Sie die Contenance, denn nichts fehlt ewig!
Informationen über Gebrauchtwagen Ankauf finden:
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OTS: AutoAnkauf Schumacher
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